Berufsschule
Die Berufsschule vermittelt fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und erweitert die allgemeine Bildung. Sie trägt zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf und zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Verantwortung bei. Berufsschule und Ausbildungsbetrieb erfüllen einen gemeinsamen Auftrag. Für alle Auszubildenden ist es Pflicht, für die Dauer ihrer Berufsausbildung die Berufsschule zu besuchen.
Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, dem Betrieb und der Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist ein Berufsausbildungsvertrag. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule. Darüber hinaus ist es auch möglich Zusatzqualifikationen zu erwerben.
Der Berufsschulunterricht wird entweder in Teilzeitform, oder als Blockunterrichtsmodell (d. h. der Unterricht mehrerer Wochen wird in zusammenhängenden Abschnitten zusammengefasst, dafür gehen die Auszubildenden anschließend mehrere Wochen täglich in die Ausbildungsbetriebe) organisiert.
Berufe
Auf den Unterseiten dieser Seite erhalten Sie Informationen zu Berufsausbildungen, bei denen die Auszubildenden an der ARS beschult werden:
- Biologielaborant*in
- Chemielaborant*in
- Dachdecker*in
- Elektroniker*in
- Maler*in und Lackierer*in
- Maurer*in
- Informatikberufe (Fachinformatiker*in mit Fachrichtung Anwedungsentwicklung oder Sytemintegration, IT-Kaufmann, IT-System-Elektroniker)
- Frisör*in
- Kraftfahrzeugmechatroniker*in
- Anlagenmechaniker*in SHK
- Feinwerkmechaniker*in
- Straßenbauer*in
Quellenhinweis
Inhalte auf den Seiten der Berufe beziehen sich oft auf das BMWi.