Fachoberschule

Die Fachoberschule führt zu einem studienqualifizierenden Abschluss, der Allgemeinen Fachhochschulreife. Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt bundesweit zum Studium an Fachhochschulen, zu integrierten Studiengängen an Gesamthochschulen und zur Absolvierung von Bachelor-Studiengängen an Universitäten.
Dabei wird eine praktische Ausbildung mit einer theoretisch orientierten Bildung verknüpft. Die Ausbildung in der Fachoberschule baut dabei auf einem mittleren Abschluss auf und ist nach technischen Schwerpunkten differenziert.
In der zweijährigen Organisationsform A findet der Unterricht der Jahrgangsstufe 11 in Teilzeit und der Jahrgangsstufe 12 in Vollzeit statt. Der Unterricht der Jahrgangsstufe 11 wird an zwei Unterrichtstagen absolviert (Montag und Dienstag). An den anderen drei Tagen (Mittwoch bis Freitag) wird in einem Betrieb gearbeitet und das schwerpunktfachgebundene Praktikum abgeleistet.
In der einjährigen Organisationsform B (Jahrgangsstufe 12) wird der Unterricht in Vollzeitform angeboten.


Zugangsvoraussetzungen

Organisationsform A

Für die Aufnahme in die zweijährige Organisationsform A (Klasse 11) der Fachoberschule sind folgende Nachweise erforderlich:

  • der Mittlere Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen oder der qualifizierenden Realschulabschluss oder die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
  • die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
  • von der bisher besuchten Schule die beglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (i.d.R. des 1. Halbjahreszeugnisses der Klasse 10, des 1. Halbjahreszeugnisses der Klasse 9 bei „G8“)
  • die Praktikumszusage eines einschlägigen Betriebes (vom 01.08.20.. bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien)
  • die Bescheinigung über die Berufs- oder Schullaufbahnberatung durch die Agentur für Arbeit oder durch die abgebende Schule

Organisationsform B

Für die Aufnahme in die einjährige Organisationsform B (Klasse 12) der Fachoberschule sind folgende Nachweise erforderlich:

  • der Mittlere Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen oder der qualifizierenden Realschulabschluss oder die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
  • das Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • die Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf


Wer den Mittleren Abschluss erreicht hat, aber das geforderte Notenbild nicht erfüllt (s.o.)  kann dieses durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 ersetzen.


Ist der Schulbesuch mehr als ein Jahr unterbrochen (wobei Berufsschulbesuch, Wehr-oder Zivildienst, die Ableistung eines sozialen oder ökologischen Jahres oder Elternzeit nicht als Unterbrechung gelten), wird die Bewerberin/der Bewerber ggf. einer Feststellungsprüfung unterzogen.

Praktikum

Übersichtsgrafik und Informationsblatt

Ein Infoblatt zum Praktikum finden sie hier:

Ansprechpartner

Herr Werner ist Koordinator für das Praktikum.

Sprechzeit: Dienstag 08.45 bis 9.30 in Raum A215
Telefon: 06421 16977-72
E-Mail: werner(at)adolf-reichwein-schule.de

Versicherungsschutz während der Praktikumszeit

Gegen Schäden, die der Fachoberschüler/die Fachoberschülerin im Zusammenhang mit den ihm/ihr übertragenen Tätigkeiten oder bei Gelegenheit der fachpraktischen Ausbildung verursacht, erhält der der Fachoberschüler/die Fachoberschülerin persönlich Haftdeckungsschutz nach Maßgabe des Erlasses vom 15.02.1995 (ABl. S. 129) in der jeweils geltenden Verfassung, soweit nicht eine private Haftpflichtversicherung des volljährigen Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten des minderjährigen Schülers vorliegt.

Der Haftpflichtversicherungsschutz deckt keine Schäden, die an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstehen.

Somit auch Schäden, die beim Gebrauch von Fahrzeugen entstehen. Darunter fällt auch das Be- und Entladen von Fahrzeugen. Von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind mittlerweile allerdiongs Schäden am KFZ, die beim Be- und Entladen des KFZs entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Nicht von der Versicherung abgedeckt sind Schäden an der Ladung.

Betriebe

Eine Liste mit Betrieben, in denen in der Vergangenheit Schülerinnen und Schüler von uns ihr Praktikum absolviert haben, finden Sie hier:

Praktikantenvertrag

Vorlage Praktikantenvertrag (unverbindliche Mustervorlage) :

Praktikumsbescheinigung

Vorlage Praktikumsbescheinigung (unverbindliche Mustervorlage) :

Abschluss

Die Fachoberschule führt zu einem studienqualifizierenden Abschluss, der Fachhochschulreife und berechtigt bundesweit zum Studium an Fachhochschulen, zu integrierten Studiengängen an Gesamthochschulen und zur Absolvierung von Bachelor-Studiengängen an Universitäten.

Informationen und Anmeldung


Ansprechpartner

Markus Volberg (Schulformleiterin FOS)
E-Mail: volberg(at)adolf-reichwein-schule.de

Friedhard Werner (Praktikumskoordinator)
E-Mail: werner(at)adolf-reichwein-schule.de